RA Dr.  Bernhard  Bayer

Tätigkeitsfelder

 

Seit 1999 selbständig niedergelassener Rechtsanwalt in Düsseldorf mit den Tätig­keitsschwerpunkten Bürgerliches Recht, Ehe- und Familienrecht, Schulverwaltungsrechts sowie Beamtenrecht.

Im Bereich des Familienrechts zahlreiche Pflegschaften und Verfahrensbeistandschaften über Kinder und Jugendliche in Umgangs- und Sorgerechts­verfahren, in Unterbringungsverfahren nach dem PsychKG, in internationalen Adoptionsverfahren sowie bei Verfahren nach dem Haager Übereinkommen über Kindesentführungen (HKÜ).