Vita
1963 geboren in Düsseldorf.
1973-1983: Besuch des Städtischen Lessing-Gymnasiums in Düsseldorf.
1983: Ordentlicher Student der Philosophie, der Geschichte, des Deutschen, des Griechischen und der Erziehungswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
1985-1987: Zivildienst beim Deutschen Roten Kreuz.
Ab 1987/1988 Fortsetzung des Studiums in Düsseldorf. Gasthörer im Fach Musikwissenschaft am Robert-Schumann-Institut Düsseldorf.
1988-1996: Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Köln.
1993: Absolvierung des Ersten Staatsexamens für das Lehramt an Höheren Schulen an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in den Fächern Philosophie, Deutsch und Erziehungswissenschaft.
Februar 1995: Promotion zum Dr. phil. im Fach Philosophie über das rechtsphilosophische Thema „Die Freiheit des Menschen und die Frage der Beendigung gesetzlicher und gesellschaftsvertraglicher Verpflichtungen. Philosophisch-rechtliche Untersuchungen zur Rechtsregel cessante ratione legis cessat ipsa lex und zur Problematik der Kontinuation in den Lehren vom Gesellschaftsvertrag“.
1996: Erstes juristisches Staatsexamen am Oberlandesgericht Köln.
1996 bis 1998 juristischer Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
1997: Promotion zum Dr. jur. an der Universität Köln über das Thema „Sukzession und Freiheit des Erben. Historische Voraussetzungen der rechtstheoretischen und rechtsphilosophischen Auseinandersetzungen um das Institut der Familienfideikommisse im 18. und 19. Jahrhundert.“
1998: Zweites Juristisches Staatsexamen beim Landesjustizprüfungsamt Düsseldorf.
Sommersemester 1997 bis Wintersemester 2001/2002: Lehrauftrag an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Abteilung für Bildungsrecht und Bildungsorganisation.
Seit 1999 selbständig niedergelassener Rechtsanwalt in Düsseldorf.
2009: Habilitation mit der schriftlichen Habilitationsleistung ‘Die Theorie des Bildungswesens in der Verwaltungslehre Lorenz von Steins’ sowie mit dem am 03.02.2009 gehaltenen Probevortrag über das Thema ‘Wandlungen der Aufgaben öffentlicher Schulen. Probleme ihrer institutionellen Verfassung’.